Logo Kanton Bern / Canton de BerneVolksschulinformationen für Gemeinden

Qualität in der Tagesschule

Tagesschulangebote unterstützen die Familien darin, die Kinder im Lernen, im sozialen Verhalten und in der Freizeitgestaltung zu fördern. Sie ergänzen die Bildungsziele der Volksschule.

Um Eltern und Kindern eine qualitativ hochstehende Betreuung zu garantieren, gelten kantonale Rahmenbedingungen.

Tagesschulverordnung (TSV), Art 3-7 zu den Qualitätsanforderungen

Berechnung des pädagogischen Anspruchs der Tagesschule

Personal in Tagesschulen

Die Leitung der Tagesschule muss von einer Person mit abgeschlossener pädagogischer oder sozialpädagogischer Ausbildung wahrgenommen werden (Art. 3 Abs. 1 TSV).

Ausbildung und Erfahrung des Personals sowie gute Rahmenbedingungen gewährleisten eine qualitativ hochwertige Betreuung. Dazu tragen bspw. eine qualifizierte Tagesschulleitung mit genügend Ressourcen, ein Betreuungsteam, das zur Mehrheit aus pädagogisch qualifizierten Personen besteht sowie faire Anstellungsbedingungen, regelmässige Weiterbildung und periodische Mitarbeitergespräche bei.

Personal in Tagesschulen

Betreuungsschlüssel

Für die Betreuung von zehn Schülerinnen und Schülern ist mindestens eine Betreuungsperson einzusetzen (Art. 5 Abs. 1 TSV).

Bis zu zehn Kinder können demnach von einer Person betreut werden, ab 11 Kindern sind zwei Personen einzuplanen, ab 21 Kindern drei usw. Dieser Betreuungsschlüssel muss während der ganzen Betreuungszeit eingehalten werden. Bei Angeboten mit normalem pädagogischem Anspruch muss immer mindestens eine Person mit pädagogischer oder sozialpädagogischer Ausbildung anwesend sein (Art. 5 Abs. 3 TSV).

Faktor 1.5: Kinder mit besonderen Betreuungsbedürfnissen

Die Normlohnkosten für eine Betreuungsstunde von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Betreuungsanforderungen können um bis zu 50 Prozent erhöht werden. Indem die Tagesschulleitung einen erhöhten Betreuungsfaktor zuteilt, kann sie bspw. die Betreuung intensivieren oder spezifische Fördermassnahmen ermöglichen (Art. 5 Abs. 2 TSV).

Merkblatt «Zuteilung eines erhöhten Betreuungsfaktors in der Tagesschule für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Betreuungsanforderungen»

Musterformular zur Dokumentation eines erhöhten Betreuungsfaktors bei besonderen Betreuungsanforderungen in Tagesschulen

Standort und Räumlichkeiten

Der Standort, die Räume, die Einrichtung und die Umgebung müssen sich für das Tagesschulangebot eignen und den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schulstufe entsprechen (Art. 6 Abs. 1 TSV).

Genügend Fläche (Empfehlung: pro Kind mindestens 4 Quadratmeter), mehrere Räume, Rückzugsmöglichkeiten und eine wohnliche, kindgerechte Einrichtung tragen dazu bei, dass sich die Kinder wohlfühlen. Kurze Wege zwischen Schule und Tagesschule fördern die Zusammenarbeit. Zentral ist auch ein von innen einsehbarer Aussenbereich, der den Kindern die Möglichkeit zum Spielen und Austoben bietet.

Sicherheit

Die Tagesschule ist verantwortlich für die Sicherheit der betreuten Schülerinnen und Schüler. Auch im Aussenbereich muss die Aufsicht gewährleistet sein. Dabei gilt es, das Alter und die Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen.

Sehr zu empfehlen ist ein Notfallkonzept. Es legt das Vorgehen in schwierigen Situationen fest, z. B. wenn ein Kind zum Arzt gebracht werden muss oder wenn eine Betreuungsperson kurzfristig ausfällt. Oft ist es sinnvoll, das Notfallkonzept der Schule mit einem Abschnitt zur Tagesschule zu erweitern.

Zu beachten sind die Bau-, Hygiene- und Brandschutzvorschriften (Art. 6 Abs. 3 TSV).

Qualitätsmanagement

Das Qualitätsmanagement beinhaltet mindestens ein schriftliches Betriebskonzept, das in einem Teil die organisatorischen und in einem anderen Teil die pädagogischen Grundsätze festhält (Art. 7 Abs. 1 TSV).

Der organisatorische Teil des Konzepts umfasst insbesondere die Verantwortlichkeiten, die Betriebsorganisation, die Personalführung, die Zusammenarbeit mit der Schule, die Ernährungsgrundsätze und die Finanzierung. Der pädagogische Teil umfasst die Grundsätze, Ziele und Vorgehensweisen der Betreuung, der Bildung und der Erziehung der Schülerinnen und Schüler (Art. 7 Abs. 2 und 3 TSV).

Das Konzept zu erarbeiten, entwickeln und umzusetzen ist in der Praxis meist Aufgabe der Tagesschulleitung. Das zuständige Gemeindeorgan, in der Regel die Schulkommission, erlässt das Konzept und stellt das gemeindeeigene Controlling sowie die Berichterstattung an den Kanton sicher.

Das Konzept sichert nur dann die Qualität, wenn es in der Tagesschule tatsächlich gelebt und umgesetzt wird. Es ist unerlässlich, dass sowohl der pädagogische als auch der organisatorische Teil regelmässig überarbeitet werden – im Idealfall zusammen mit dem gesamten Betreuungsteam.

kibesuisse: Leitfaden für ein pädagogisches Konzept

Beispielkonzepte

Ernährung

In Tagesschulangeboten sind die ernährungswissenschaftlichen Grundsätze für eine ausgewogene und den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler entsprechende Ernährung zu beachten (Art. 7 Abs. 5 TSV).

Gesunde, kindgerechte und abwechslungsreiche Mahlzeiten sind ein wichtiger Qualitätsfaktor von Tagesschulen. Dazu gehören auch ein aktueller Wochenmenuplan, eine ruhige Esskultur, Rituale sowie Haltungen und Verhalten rund ums Essen.

Frühstück, Mittagessen sowie die Zwischenmahlzeiten sollten:

  • ausgewogen zusammengesetzt sein;
  • an individuelle Ernährungsgrundsätze angepasst werden können (z. B. Verzicht auf Schweinefleisch, Berücksichtigung von Allergien etc.);
  • den Kindern schmecken.

Qualitätssicherung

Ein wichtiger Teil des Qualitätsmanagements ist die regelmässige Überprüfung der Qualität anhand von Feedbacks der Anspruchsgruppen. Es ist empfehlenswert, bei der Befragung Schwerpunkte zu setzen und zum Beispiel jedes Jahr einen Qualitätsbereich ins Zentrum zu stellen.

Seite teilen