Tagesschulmitarbeitende (Leitung, Betreuende mit und ohne pädagogische Ausbildung, weiteres Personal wie Koch/Köchin u. a.) sind Gemeindeangestellte. Die Gemeinde als Anstellungsbehörde bestimmt die Anstellungsbedingungen, legt den Beschäftigungsgrad sowie die Höhe des Gehalts fest und ist verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung.
Es gilt grundsätzlich das Personalrecht der Gemeinde. Grundsätze zum Personal in Tagesschulen legt der Kanton in Art. 3 und 4 der Tagesschulverordnung fest.
Anstellung von Tagesschulmitarbeitenden; Information für Gemeinden
Ausbildung
Die Bildungs- und Kulturdirektion empfiehlt, Tagesschulen mit normalem pädagogischem Anspruch zu führen. Wird je Standort mindestens die Hälfte der Betreuungszeit (inklusive Leitungsprozente) von pädagogisch oder sozialpädagogisch ausgebildetem Personal geleistet, gilt dies als Angebot mit normalem pädagogischem Anspruch. Ist im Durchschnitt über das Jahr weniger als 50 % ausgebildetes Personal tätig, kommen tiefere Ansätze und Gebühren zum Zug.
Welche Ausbildungen als pädagogisch oder sozialpädagogisch gelten, regelt das folgende Merkblatt:
Geeignete Ausbildungen für die Arbeit in Tagesschulen
Mitarbeiter/-innen-Gespräche (MAG)
Das MAG in der Tagesschule reflektiert die berufliche Situation in einem strukturierten Gespräch und ist ein zentrales Instrument der Personalführung und -entwicklung.
Zur Führung der MAG an Tagesschulen stehen Gesprächsformulare zur Verfügung. Die jeweils dazu gehörenden Leitfäden erläutern das mögliche Vorgehen.
Lehrpersonen in der Betreuung
Die Gemeinde kann das Gehalt von Tagesschulmitarbeitenden, die gleichzeitig eine Anstellung als Lehrperson an einer bernischen Schule haben, gegen eine Gebühr über das Personal- und Informationssystem des Kantons Bern auszahlen lassen. Dazu muss eine Vereinbarung ausgefüllt werden.
Kontakt
Bildungs- und Kulturdirektion, Abteilung Personaldienstleistungen, Support und Controlling, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern
Judith Bracher, +41 31 633 83 20, judith.bracher@be.ch,
Tagesschulleitung
Die folgenden Empfehlungen unterstützen die Gemeinden bei der Anstellung von Tagesschulleitungen.
Ausbildung von Lernenden
Tagesschulen bieten vielfältige Lernmöglichkeiten und sind deshalb geeignete Ausbildungsbetriebe für die Ausbildung zur Fachfrau resp. Fachmann Betreuung mit Fachrichtung Kinderbetreuung.
Lehrbetrieb sein – welches sind die Chancen und Herausforderungen?
Das Merkblatt Ausbildung von Lernenden in Tagesschulen beantwortet wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Ausbildung von Lernenden.
Zivildienstleistende
Zivildienstleistende können die Mitarbeitenden der Tagesschule entlasten und die Betreuungsqualität verbessern. Das folgende Merkblatt informiert über die Voraussetzungen für den Einsatz eines Zivildienstleistenden an der Tagesschule.
Weiterbildung
Die regelmässige Weiterbildung des Betreuungspersonals ist ein wichtiger Qualitätsfaktor. Die Normlohnkosten, die der Kanton den Gemeinden erstattet, enthalten einen Beitrag für die Weiterbildung.
Das Institut für Weiterbildung und Dienstleistungen der PH Bern sowie die BFF Bern bieten zahlreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an.