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Verrechnung der Kosten für einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen

Während sich die Kosten des Regelunterrichts in Form von Gehaltskostenbeiträgen an die Wohnsitzgemeinden der externen Schülerinnen  und Schüler genau verrechnen lassen, gibt es keine feste Regel, wie die Kosten der einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen unter den Gemeinden einer MR-Region aufgeteilt werden sollen. Dies liegt an der besonderen Organisationsstruktur, aber auch daran, dass einfache sonderpädagogischen und unterstützende Massnahmen bei Bedarf und oft nur für einzelne Kinder beansprucht werden.

Neue Begriffe

Seit der Revision des Volksschulgesetzes per 1. Januar 2022 heissen die «Besonderen Massnahmen» «Einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen» (MR).

Die bisherige Verordnung über die besonderen Massnahmen (BMV) heisst neu Verordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen im Regelschulangebot (VMR).

Der BMV-Pool ist neu der VMR-Pool.

Die Verrechnung der Kosten für einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen erfolgt im Finanzierungssystem nach dem gleichen Prinzip wie für den Regelunterricht:

  • Der Kanton übernimmt die eine Hälfte,
  • die andere wird derjenigen Gemeinde / demjenigen Schulverband belastet, der die Pensen meldet;
  • rund 20% der Kosten können mit den Schülerbeiträgen finanziert werden, die jede Wohnsitzgemeinde für ihre Kinder zugute hat.

Inbegriffen im Schülerbeitrag ist auch ein Anteil an die Kosten der einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen. Der Basisanteil ist für jede Gemeinde gleich hoch, der Zusatzanteil richtet sich nach dem Schulsozialindex (s. Das Finanzierungssystem der Volksschule) der Gemeinde, der - kombiniert mit weiteren Kennzahlen – auch zur Zuweisung der Pool-Lektionen gemäss der Verordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen im Regelschulangebot (VMR) herangezogen wird.

  • Finanzierungssystem der Volksschule

  • Art. 13 ff der Verordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen im Regelschulangebot

Während sich die Kosten des Regelunterrichts in Form von Gehaltskostenbeiträgen an die Wohnsitzgemeinden der externen Schülerinnen und Schüler genau verrechnen lassen, gibt es keine feste Regel, wie die Kosten der einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen unter den Gemeinden einer MR-Region aufgeteilt werden sollen.

Organisationsstruktur

Organisation, Anstellungen und Pensenmeldungen laufen in der Regel über eine Sitzgemeinde, die für die Versorgung einer ganzen MR-Region zuständig ist (VMR-Lektionenzuweisung, vormals BMV-Lektionenzuweisung). Die Pool-Lektionen der angeschlossenen Gemeinden werden bei der VMR-Sitzgemeinde zusammengezogen und deren Verwendung gemeinsam geplant. Ausnahmen sind vor allem Städte und grosse Gemeinden, die die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen innerhalb ihrer eigenen Gemeinde organisieren.

Der Spielraum der Gemeinden, wie sie ihren Lektionenpool einsetzen wollen, ist gross: Mit den Pool-Lektionen können entweder besondere Klassen (Klassen zur besonderen Förderung KbF, Einschulungsklassen EK) geführt oder Kinder mit besonderem Bildungsbedarf in den Regelunterricht integriert werden. Zur Unterstützung der integrativen Schulung stehen Deutsch als Zweitsprache (DAZ), Spezialunterricht, Rhythmik und Begabtenförderung zur Verfügung.

Die betreffenden Lehrpersonen können in mehreren Gemeinden oder in einer einzigen eingesetzt werden; sie können bei der MR-Sitzgemeinde oder bei einer der angeschlossenen Gemeinden angestellt sein.

Besondere Klassen

Kosten, die einer besonderen Klasse und damit einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden können, lassen sich als Gehaltskostenbeiträge an die Wohnsitzgemeinden der auswärtigen Schüler/innen weiterverrechnen. Falls auch die zuständige Lehrperson direkt am Schulstandort angestellt sein sollte, laufen die Pensen nicht über die MR-Sitzgemeinde, sondern über die Standortgemeinde der besonderen Klasse, die vom Kanton deshalb für die Kosten belastet wird.

Spezialunterricht

Spezialunterricht wie Logopädie, Psychomotorik, integrative Förderung wird dann herangezogen, wenn ein Kind individuell unterstützt werden muss, damit es am Regelunterricht teilnehmen kann. Auch für die Förderung ausserordentlich begabter Schülerinnen und Schüler können Pool-Lektionen verwendet werden.

Spezialunterricht wird bedarfsorientiert in bestimmten Einzelfällen bewilligt und erteilt. Daher ist es sehr aufwendig, jeder der angeschlossenen Gemeinden genau diejenigen Lektionen zu verrechnen, die für ein Kind aus ihrer Gemeinde eingesetzt worden sind. Der Bedarf an einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen einer Gemeinde kann von Schuljahr zu Schuljahr zudem schwanken. Keine Gemeinde weiss, wann im Laufe des Schuljahrs eines ihrer Kinder welche und wie viel Unterstützung braucht. Deshalb ist es sinnvoll, die Kosten des Spezialunterrichts nicht nach dem Verursacherprinzip, sondern solidarisch innerhalb einer MR-Region zu verteilen.

Empfehlung: Verrechnung nach Verteilschlüssel

Insbesondere auf Kosten, die nicht den Gehaltskostenbeiträgen pro Schüler zugeschlagen werden können, wird am besten ein Verteilschlüssel angewandt, den die betroffenen Gemeinden, Schul- und MR-Verbände untereinander vereinbaren. Grundsätzlich können aber auch die Kosten von besonderen Klassen solidarisch auf mehrere Gemeinden verteilt werden. Wichtig ist, die Kosten nicht doppelt zu verrechnen.

Kalkulationstool als Hilfsmittel

Ein akzeptabler und praktikabler Schlüssel kann, je nach MR-Region, ganz unterschiedlich aussehen. Einige VMR-Verbände wenden für die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen das gleiche System an, das sie bereits für die Verteilung der Infrastruktur- und Betriebskosten benützen. Die Hilfstabelle Verrechnung VMR-Kosten im Kalkulationstool zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, wie sich der Gemeindeanteil der Kosten für einfache sonderpädagogischen und unterstützende Massnahmen unter mehreren Gemeinden verteilen lässt.

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