Logo Kanton Bern / Canton de BerneVolksschulinformationen für Gemeinden

Umsetzung in der Gemeinde

Nachfolgend finden sich Hinweise und Unterlagen für eine korrekte Umsetzung des schulzahnärztlichen Dienstes in einer Gemeinde.

Schulzahnärztin/Schulzahnarzt

Auftrag

Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte führen im Auftrag der Gemeinde die jährlichen Kontrolluntersuchungen durch und bieten kostengünstige Behandlungen an. In einer Gemeinde können mit mehreren Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzten Verträge abgeschlossen werden.

Vertragsmuster mit Schulzahnärztin oder Schulzahnarzt

Entschädigung

Für Entschädigungen gilt der gesamtschweizerische Zahnarzttarif DENTOTAR. 

Die Bildungs- und Kulturdirektion hat in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO Bern und dem Verband Bernischer Gemeinden (VBG) Empfehlungen erarbeitet.

Empfehlungen der Bildungs- und Kulturdirektion

Zahnarzttarif SSO

Schulzahnpflege-Instruktorinnen SZPI

Schulzahnpflege-Instruktorinnen und -Instruktoren SZPI unterstützen als Fachpersonal die Schulen in der Prophylaxe. Mindestens einmal jährlich instruieren sie die Schülerinnen und Schüler in Zahnhygiene. Sie werden durch die Gemeinden angestellt und entschädigt.

Vertragsmuster mit Fachpersonal

Das Fachpersonal kann sich an spezifischen Kursen der Stiftung für Schulzahnpflege-Instruktorinnen ausbilden lassen.

Stiftung für Schulzahnpflege-Instruktorinnen SZPI

Behandlungskostenbeiträge

Falls die Gemeinde - ausserhalb der ordentlichen Sozialhilfe - weiterhin Behandlungskostenbeiträge an Eltern von Schulkindern ausrichtet, bedarf dies einer gesetzlichen Grundlage. 

Minimal ist in einem Reglement zu regeln,

  • an wen die Gemeinde Beiträge ausrichtet,
  • unter welchen Bedingungen sie Beiträge ausrichtet,
  • in welcher Maximalhöhe sie Beiträge ausrichtet und
  • dass der Gemeinderat (allenfalls ein anderes Organ) die Vollzugsvorschriften erlässt.
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