Logo Kanton Bern / Canton de BerneVolksschulinformationen für Gemeinden

Schulzahnärztlicher Dienst

Der schulzahnärztliche Dienst in den öffentlichen und privaten Schulen ist eine Aufgabe der Gemeinde. Er bezweckt die Gesunderhaltung der Kauorgane und deren kostengünstige Behandlung. Jedem Kind im Kanton Bern sollen einmal im Jahr die Zähne kontrolliert werden.

Aufgaben

Prophylaxe, bestehend aus

  • der jährlichen Kontrolluntersuchung und
  • regelmässigen vorbeugenden Massnahmen in der Schule unter Beizug von Fachpersonal.

Kostengünstiges Angebot für die Behandlung kranker Kauorgane und anomaler Gebisse durch

  • Ernennen von Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzten und
  • Anwenden des Schulzahnpflegetarifs.

Minimal-Standards für die Durchführung an Schulen

  • Lückenlose Durchführung der jährlichen Kontrolluntersuchung durch die Schulzahnärztin/den Schulzahnarzt oder durch die/den von den Eltern ausgewählte/-n private/-n Zahnärztin oder Zahnarzt.
  • Sechs Mal geführtes Zähneputzen pro Jahr. Fünf Mal davon unter Anleitung der Lehrperson mit normalen Zahnpasten. Einmal unter Beizug von Fachpersonal allenfalls mit konzentriertem Fluorid-Gelée.

Konzentrierte Fluorid-Gelées können grundsätzlich weiterverwendet werden, sind aber nicht zwingend. Die Instruktion müsste in diesem Fall durch eine Fachperson erfolgen und anschliessend muss der Mund mit Wasser ausgespült werden können, was bei der Verwendung von Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von unter 1500 ppm nicht zwingend ist.

Nach wie vor können die Eltern schriftlich erklären, dass sie bei ihrem Kind auf die Verwendung von Fluorid verzichten wollen.

Orientierung der Eltern als Word-Vorlage (zwei Varianten)

Kosten

Die Wohnsitzgemeinden tragen die Kosten der Prophylaxe, unterstützen minderbemittelte Eltern und können weitere Behandlungskostenbeiträge ausrichten.

Gesetzliche Grundlage

  • Volksschulgesetz des Kantons Bern Art. 60

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