Logo Kanton Bern / Canton de BerneVolksschulinformationen für Gemeinden

Schulzahnärztlicher Dienst

Der schulzahnärztliche Dienst in den öffentlichen und privaten Schulen ist eine Aufgabe der Gemeinde. Er bezweckt die Gesunderhaltung der Kauorgane und deren kostengünstige Behandlung. Jedem Kind im Kanton Bern sollen einmal im Jahr die Zähne kontrolliert werden.

Aufgaben

Prophylaxe, bestehend aus

  • der jährlichen Kontrolluntersuchung und
  • regelmässigen vorbeugenden Massnahmen in der Schule unter Beizug von Fachpersonal.

Kostengünstiges Angebot für die Behandlung kranker Kauorgane und anomaler Gebisse durch

  • Ernennen von Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzten und
  • Anwenden des Schulzahnpflegetarifs.

Minimal-Standards für die Durchführung an Schulen

In Zusammenarbeit mit der kantonal-bernischen Sektion der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO sind die Minimal-Standards angepasst worden.
 
Nachfolgend die ab Schuljahr 2024/2025 geltenden Minimal-Standards:
  • Die lückenlose Durchführung der jährlichen Kontrolluntersuchung durch die Schulzahnärztin/den Schulzahnarzt oder durch die/den von den Eltern ausgewählte/-n private/-n Zahnärztin oder Zahnarzt.
  • Sechs Mal geführtes Zähneputzen pro Jahr. Fünf Mal davon unter Anleitung der Lehrperson, einmal unter Beizug von Fachpersonal.

Das geführte Zähneputzen bleibt ein wichtiges Element der vorbeugenden Massnahmen in der Volksschule. Dabei steht die korrekte Technik im Vordergrund.

Von grosser Bedeutung ist aber auch die Sensibilisierung bezüglich Ernährung, insbesondere des Konsums von Süssgetränken.

Empfehlungen:

  • Wiederkehrende Sensibilisierung zur Bedeutung der Ernährung in der Zahn- und Allgemeingesundheit, insbesondere was den Konsum von Zucker - allem voran in Süssgetränken - betrifft.
  • Im Kindergarten wird empfohlen, eine Kinderzahnpasta mit 500 ppm Fluorid, ab der 1. Klasse eine Juniorzahnpasta mit 1500 ppm Fluorid zu verwenden.
  • Auf die Schulzahnkarte kann verzichtet werden. Als möglichen Ersatz schlägt das AKVB ein Formular vor, welches ausschliesslich den Eltern Einblick in die vollständige Diagnose gibt. Die Schulen erhalten nur die Bestätigung der Durchführung. So können der Datenschutz und das Berufsgeheimnis der Zähnärztinnen und Zahnärzte vollständig gewahrt bleiben.

Nach wie vor können die Eltern schriftlich erklären, dass sie bei ihrem Kind auf die Verwendung von Fluorid verzichten wollen.

Kosten

Die Wohnsitzgemeinden tragen die Kosten der Prophylaxe, unterstützen minderbemittelte Eltern und können weitere Behandlungskostenbeiträge ausrichten.

Gesetzliche Grundlage

  • Volksschulgesetz des Kantons Bern Art. 60

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