Nachfolgend finden sich Hinweise und Unterlagen für eine korrekte Umsetzung des schulzahnärztlichen Dienstes in einer Gemeinde.
Schulzahnärztin/Schulzahnarzt
Auftrag
Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte führen im Auftrag der Gemeinde die jährlichen Kontrolluntersuchungen durch und bieten kostengünstige Behandlungen an. In einer Gemeinde können mit mehreren Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzten Verträge abgeschlossen werden.
Entschädigung
Für Entschädigungen gilt der gesamtschweizerische Zahnarzttarif DENTOTAR.
Die Bildungs- und Kulturdirektion hat in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO Bern und dem Verband Bernischer Gemeinden (VBG) Empfehlungen erarbeitet.
Schulzahnpflege-Instruktorinnen SZPI
Schulzahnpflege-Instruktorinnen und -Instruktoren SZPI unerstützen als Fachpersonal die Schulen in der Prophylaxe. Mindestens einmal jährlich instruieren sie die Schülerinnen und Schüler in Zahnhygiene. Sie werden durch die Gemeinden angestellt und entschädigt.
Vertragsmuster mit Fachpersonal
Das Fachpersonal kann sich an spezifischen Kursen der Stiftung für Schulzahnpflege-Instruktorinnen ausbilden lassen.
Behandlungskostenbeiträge
Falls die Gemeinde - ausserhalb der ordentlichen Sozialhilfe - weiterhin Behandlungskostenbeiträge an Eltern von Schulkindern ausrichtet, bedarf dies einer gesetzlichen Grundlage.
Minimal ist in einem Reglement zu regeln,
- an wen die Gemeinde Beiträge ausrichtet,
- unter welchen Bedingungen sie Beiträge ausrichtet,
- in welcher Maximalhöhe sie Beiträge ausrichtet und
- dass der Gemeinderat (allenfalls ein anderes Organ) die Vollzugsvorschriften erlässt.