Mit dem Finanzierungssystem stellt sich die Frage, wer die Gehaltskosten zu übernehmen hat für
- Pflegekinder, die sich vorübergehend in der Gemeinde aufhalten und hier zur Schule gehen,
- Schüler/innen, die in einem Heim leben und in der Gemeinde / im Schulverband den Unterricht besuchen,
- Schüler/innen, die für ein Time-Out in einer anderen Gemeinde platziert werden.
Auch in diesen Spezialfällen gilt das Prinzip, wonach die Wohnsitzgemeinde des betreffenden Kindes finanziell zuständig ist. Liegt die Wohnsitzgemeinde innerhalb des Kantons Bern, erhält sie die Rechnung für die Gehaltskosten sowie die Kosten für den Schulbetrieb und die Schulinfrastruktur und kann ihrerseits den Schülerbeitrag beanspruchen. Liegt der Wohnsitz ausserhalb des Kantons, folgt die Verrechnung den Bestimmungen zum ausserkantonalen Schulbesuch.
Handelt es sich bei den beschriebenen Spezialfällen um Kinder aus dem Asylbereich (Ausweise N, F und S) greift die Finanzierung gemäss Merkblatt unter Schülerinnen und Schüler aus dem Asylbereich, da Personen des Asylbereichs über keinen Wohnsitz im Sinne der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen verfügen.
Beispiel einer Schlussabrechnung
Kalkulationstool
Hilfstabelle Verrechnung externer Schüler
Hilfstabelle Verrechnung einzelner Lektionen
Durchschnittliche Gehaltskosten Regelunterricht
Internetseite Schulkostenbeiträge
Richtlinien für die Berechnung von Schulkostenbeiträgen
Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG)