Mit dem Finanzierungssystem stellt sich die Frage, wer die Gehaltskosten zu übernehmen hat für
- Pflegekinder, die sich vorübergehend in der Gemeinde aufhalten und hier zur Schule gehen,
- Schüler/innen, die in einem Heim leben und in der Gemeinde / im Schulverband den Unterricht besuchen,
- Schüler/innen, die für ein Time-Out in einer andern Gemeinde platziert werden.
Auch in diesen Spezialfällen gilt das Prinzip, wonach die Wohnsitzgemeinde des betreffenden Kindes finanziell zuständig ist. Liegt die Wohnsitzgemeinde innerhalb des Kantons Bern, erhält sie die Rechnung für die Gehaltskosten sowie die Kosten für den Schulbetrieb und die Schulinfrastruktur und kann ihrerseits den Schülerbeitrag beanspruchen. Liegt der Wohnsitz ausserhalb des Kantons, folgt die Verrechnung den Bestimmungen zum ausserkantonalen Schulbesuch.
Der Schulbesuch von asylsuchenden Kindern wird solidarisch von Kanton und Gemeinden finanziert; den direkt betroffenen Gemeinden wird in der Abrechnung ein entsprechender Anteil an den Gehaltskosten gutgeschrieben (Zeile 7 von Abrechnungstabelle und Kalkulationstool).
Beispiel einer Schlussabrechnung
Kalkulationstool
Hilfstabelle Verrechnung externer Schüler
Hilfstabelle Verrechnung einzelner Lektionen
Durchschnittliche Gehaltskosten Regelunterricht
Internetseite Schulkostenbeiträge
Richtlinien für die Berechnung von Schulkostenbeiträgen
Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG)
Schulung von Schülerinnen und Schülern aus Durchgangs- und Sachabgabezentren
Merkblatt für die Schulung von Kindern und Jugendlichen aus Durchgangs- und Sachabgabezentren