Logo Kanton Bern / Canton de BerneVolksschulinformationen für Gemeinden

Schülertransporte

Wer kommt für die Kosten für einen Schülertransport auf? In welchen Fällen muss eine Gemeinde den Schülerinnen- und Schülertransport sicherstellen?


Schülertransporte der Gemeinden können aus verschiedenen Gründen notwendig werden. Einerseits ist es möglich, dass einzelne Schulwege nicht zu Fuss zurückgelegt werden können, da sie entweder zu lang oder aus anderen Gründen nicht zumutbar sind. Andererseits sind interne Transporte von einem Schulstandort zum anderen, z.B. für Sportunterricht, den Besuch des fakultativen Unterrichts oder zu speziellen Anlässen notwendig.

Ist ein zumutbarer Schulweg für Kindergarten- und Schulkinder der Volksschule nur dank einer Transportlösung möglich, muss dieser Transport zwingend durch die zuständige Gemeinde organisiert und finanziert werden.
Seit Schuljahr 2008/09 können Gemeinden mit hohen Schülertransportkosten laut Art. 49 a des revidierten Volksschulgesetzes beim Kanton Bern Subventionen beantragen (Kostenübernahme des Kantons von effizient durchgeführten Schülertransportkosten zwischen 30 und 50%).

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