Der schulzahnärztliche Dienst in den öffentlichen und privaten Schulen ist eine Aufgabe der Gemeinde. Er bezweckt die Gesunderhaltung der Kauorgane und deren kostengünstige Behandlung. Jedem Kind im Kanton Bern sollen einmal im Jahr die Zähne kontrolliert werden.
Aufgaben
Prophylaxe, bestehend aus
- der jährlichen Kontrolluntersuchung und
- regelmässigen vorbeugenden Massnahmen in der Schule unter Beizug von Fachpersonal.
Kostengünstiges Angebot für die Behandlung kranker Kauorgane und anomaler Gebisse durch
- Ernennen von Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzten und
- Anwenden des Schulzahnpflegetarifs.
Minimal-Standards für die Durchführung an Schulen
Lückenlose Durchführung der jährlichen Kontrolluntersuchung durch die Schulzahnärztin/den Schulzahnarzt oder durch die/den von den Eltern ausgewählte/-n private/-n Zahnärztin oder Zahnarzt.
Sechsmal pro Schuljahr geführtes Zähneputzen (Fluorbürsten), wovon mindestens einmal unter der Anleitung von speziellem Fachpersonal.
Orientierung der Eltern über die Anwendung eines Fluoridpräparats (Gelée)
Kosten
Die Wohnsitzgemeinden tragen die Kosten der Prophylaxe, unterstützen minderbemittelte Eltern und können weitere Behandlungskostenbeiträge ausrichten.
- UmsetzungOrganisationshinweise für Gemeinden
- SchulzahnpflegekartenBezug der Karten und Übersetzungen in verschiedene Sprachen