Logo Kanton Bern / Canton de BerneVolksschulinformationen für Gemeinden

Schulferienplanung

Die Bildungs- und Kulturdirektion legt die Ferien der Volksschulen im Kanton Bern fest. Dabei können regionale Unterschiede berücksichtigt werden.

Im deutschsprachigen Kantonsteil gilt der Ferienkalender nach Kalenderwochenzählung (DIN-Norm). Der Ferienkalender für den französischsprachigen Teil des Kantons orientiert sich an den Ferienregelungen der Kantone Jura und Neuenburg.

Ausnahmen

Folgende Ausnahmen sind mlöglich:

  • Februar-Ferienwoche (Sportferienwoche) ist frei wählbar (zwischen DIN-Wochen 2 bis 14).
  • Bei 38 Schulwochen (Kindergarten und Primarstufe) kann eine zusätzliche Ferienwoche frei wählbar angesetzt werden.
  • Gemeinden in alpinen Tourismusdestinationen können die Frühlingsferien zwischen den DIN-Wochen 15 bis 21 frei wählen. Für Detailangaben kontaktieren Sie die Gemeinde oder das zuständige Schulinspektorat.
  • In Biel sowie den Nachbargemeinden Evilard, Orvin, Plagne, Romont und Vauffelin gilt die alternierende Ferienordnung, das heisst für Schuljahre die in einem geraden Jahr beginnen (2012/13; 2014/15; 2016/17;...) gilt die deutschsprachige Ferienordnung nach DIN-Norm und für Schuljahre die in einem ungeraden Jahr beginnen (2013/14; 2015/16; 2017/18;...) die Ferienordnung des französischsprachigen Kantonsteils (BEJUNE).

Ferienordnung 2023 bis 2029

  • Ferienordnung 2023 bis 2029

Bewilligte Ausnahmen

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