Die Bildungs- und Kulturdirektion legt die Ferien der Volksschulen im Kanton Bern fest. Dabei können regionale Unterschiede berücksichtigt werden.
Im deutschsprachigen Kantonsteil gilt der Ferienkalender nach Kalenderwochenzählung (DIN-Norm). Der Ferienkalender für den französischsprachigen Teil des Kantons orientiert sich an den Ferienregelungen der Kantone Jura und Neuenburg.
Ausnahmen
Folgende Ausnahmen sind möglich:
- Februar-Ferienwoche (Sportferienwoche) ist frei wählbar (zwischen DIN-Wochen 2 bis 14).
- Bei 38 Schulwochen (Kindergarten und Primarstufe) kann eine zusätzliche Ferienwoche frei wählbar angesetzt werden.
- Gemeinden in alpinen Tourismusdestinationen können die Frühlingsferien zwischen den DIN-Wochen 15 bis 21 frei wählen. Für Detailangaben kontaktieren Sie die Gemeinde oder das zuständige Schulinspektorat.
- In Biel sowie den Nachbargemeinden Evilard, Orvin, Plagne, Romont und Vauffelin gilt die alternierende Ferienordnung, das heisst für Schuljahre die in einem geraden Jahr beginnen (2026/27; 2028/29; 2030/31;...) gilt die deutschsprachige Ferienordnung nach DIN-Norm und für Schuljahre die in einem ungeraden Jahr beginnen (2027/28; 2029/30; 2031/32;...) die Ferienordnung des französischsprachigen Kantonsteils (BEJUNE).
Ferienordnung 2026 bis 2032
Seite teilen