Logo Kanton Bern / Canton de BerneVolksschulinformationen für Gemeinden

Einführung Cycle élémentaire

Das Volksschulgesetz ermöglicht den Gemeinden einen Cycle élémentaire zu führen, sofern die folgenden Voraussetzungen gemäss Art. 46a VSG erfüllt sind.

  1. längerfristig eine genügende Anzahl Kinder den gemeinsamen Unterricht besuchen wird,
    (stabile Kinderzahlen über mehrere Jahre im Kindergarten und im ersten und zweiten Schuljahr der Primarstufe);
  2. geeignete Räumlichkeiten vorhanden sind,
    (Je ein Klassenzimmer für den Kindergarten und die Primarstufe und ein zusätzlicher Raum);
  3. besondere unterrichtliche Massnahmen getroffen werden,
    (Angebote für das altersgemischte Lernen in flexiblen Lerngruppen innerhalb der Klasse, Zusammenarbeit im Team und 7 Lektionen im Teamteaching);
  4.  eine hinreichende pädagogische Qualität gewährleistet ist,
    (Pro Team Cycle élémentaire ist eine Lehrperson mit Unterrichtsbefähigung für den Kindergarten und die Primarstufe erforderlich sowie die Bereitschaft, die Qualitätsmerkmale für den Unterricht 4- bis 8- jähriger Kinder umzusetzen);
  5. genügend personelle Ressourcen von Kanton und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden können,
    (entsprechend der finanziellen Situation des Kantons können die personellen Ressourcen durch den Regierungsrat kontingentiert werden).

Gesuche zur Einführung von Klassen des Cycle élémentaire sind auf dem Dienstweg über das zuständige Schulinspektorat dem Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung der Bildungs-und Kulturdirektion zur Genehmigung zu unterbreiten.

  • Konzept Cycle élémentaire im deutschsprachigen Kantonsteil

  • Entscheidungs- und Planungshilfen für Gemeinden

  • Merkblatt zur freiwilligen Einführung des Cycle élémentaires

  • Gemeinden mit Basisstufe oder Cycle élémentaire im Kanton Bern (August 2024)

  • Unterrichtsspezifische Informationen zur Eingangsstufe

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