Logo Kanton Bern / Canton de BerneVolksschulinformationen für Gemeinden

Abrechnung Kanton-Gemeinden

Der Kanton rechnet die Gehälter der Lehrpersonen auf der Basis von so genannten Vollzeiteinheiten mit den Gemeinden und Schulverbänden ab.

Gegenstand der Abrechnung sind die Gehaltskosten der Lehrpersonen der Volksschule (Art. 24 Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte LAG). Aufgrund der Pensenmeldungen werden die Löhne den rund 14‘000 Lehrpersonen zentral vom Kanton ausbezahlt. 70% der gesamten Personalkosten übernimmt der Kanton, 30% haben die Gemeinden zu übernehmen (Art. 24 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich FILAG).

  • Art. 24 Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte LAG

  • Art. 24 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich FILAG

Abgerechnet wird auf der Basis von Vollzeiteinheiten (VZE). Eine VZE ist eine 100%-Stelle in der Gehaltsklasse 7 (Gehaltsklasse der Kindergarten- und Primarlehrpersonen).

Die von einer Gemeinde beanspruchten VZE werden aus den Lektionen und Beschäftigungsprozenten ihrer Pensenmeldung(-en) berechnet. Die Durchschnittskosten pro VZE für ein Schuljahr ergeben sich aus einer Division der gesamten Gehaltskosten für die Lehrpersonen der Volksschule mit dem Total der VZE im Kanton. Die Durchschnittskosten pro VZE eines Schuljahrs sind jeweils unter den Grunddaten in der Vorrechnung, in der Schlussabrechnung und im Kalkulationstool angeführt.

Gemeinden und Schulverbände werden

  • einerseits belastet aufgrund der von ihnen beanspruchten VZE,
  • andererseits entlastet durch die Schülerbeiträge, die jeder Gemeinde für die Schüler/innen mit gesetzlichem Wohnsitz gutgeschrieben werden.
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