Vorschriften zum Führen von Autos zum Personentransport
Das Führen von Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen erfordert zusätzlich zum entsprechenden Führerausweis ein Fähigkeitsausweis. Eine Lehrkraft, die ein Motorfahrzeug mit mehr als acht Sitzplätzen z. B. auf einer Exkursion mit ihren Schülerinnen und Schülern führt, braucht somit den Führerausweis Kat. D/D1 und den Fähigkeitsausweis.
Fragen können direkt an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA gerichtet werden.
- Info.svsa@be.ch
- Führerausweise: +41 31 634 22 91
- Ausrüstung Fahrzeuge: +41 31 634 25 25
Berufsmässiger Personentransport
Allgemeine Informationen über den Personen- und Schülertransport finden sich auf dem Merkblatt der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa).
Auf der Webseite der asa finden sich zudem auch allgemeine Informationen über den Fähigkeitsausweis und die Weiterbildung.