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Vorschriften

Vorschriften zum Führen von Autos zum Personentransport

Das Führen von Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen erfordert zusätzlich zum entsprechenden Führerausweis ein Fähigkeitsausweis. Eine Lehrkraft, die ein Motorfahrzeug mit mehr als acht Sitzplätzen z. B. auf einer Exkursion mit ihren Schülerinnen und Schülern führt, braucht somit den Führerausweis Kat. D/D1 und den Fähigkeitsausweis.

Fragen können direkt an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA gerichtet werden.

Berufsmässiger Personentransport

Allgemeine Informationen über den Personen- und Schülertransport finden sich auf dem Merkblatt der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa).

Auf der Webseite der asa finden sich zudem auch allgemeine Informationen über den Fähigkeitsausweis und die Weiterbildung.

  • Weiterbildung Chauffeure

  • Webseite Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa)

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