Logo Kanton Bern / Canton de BerneVolksschulinformationen für Gemeinden

Kantonsbeiträge an die Ferienbetreuung

Der Kanton beteiligt sich mit einem Beitrag von pauschal 30 Franken pro Kind und Tag an den Kosten der Gemeinden für die Ferienbetreuung. Der Beitrag wird für volksschulpflichtige Kinder des Kantons Bern geleistet.

Die Rechtsgrundlage dafür sind Artikel 49a1 und 49a2 des Volksschulgesetzes und Artikel 20a-20g der Volksschulverordnung.

  • Artikel 49a1 und 49a2 des Volksschulgesetz

  • Artikel 20a-20g der Volksschulverordnung

Voraussetzungen

Damit Gemeinden ein Beitragsgesuch stellen können, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Die Betreuung findet in der Ferienzeit statt.
  • Die Betreuung wird ganztags und ausschliesslich tagsüber angeboten.
  • Der Beitrag der anbietenden Gemeinde für Kinder, die dort ihren Wohnsitz haben, ist mindestens gleich hoch wie der Kantonsbeitrag.
  • Die Gemeinde erhebt bei den Eltern Gebühren für die Betreuung.
  • Die Gemeinde gewährleistet die Qualität des Angebots und die Aufsicht.
  • Die Leitung der Ferienbetreuung verfügt über eine abgeschlossene pädagogische oder sozialpädagogische Ausbildung.

Gesuch stellen

Die Beitragsperiode läuft jeweils von 1. September bis 31. August.
Die Gemeinden reichen bis spätestens 30. September das Beitragsgesuch für das abgeschlossene Schuljahr über die Webplattform kiBon ein. Unter «Gemeindeanträge» kann ein Gesuch Ferienbetreuung für die entsprechende Periode generiert werden.

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