Logo Kanton Bern / Canton de BerneVolksschulinformationen für Gemeinden

Unentgeltlichkeit des Unterrichts

Gemäss Art. 13 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992 (VSG; BSG 430.210) ist der Unterricht an der öffentlichen Volksschule unentgeltlich.

Die Gemeinde gibt den Schülerinnen und Schülern die individuellen Lehrmittel und Schulmaterialien unentgeltlich ab und ist für die Beschaffung und Bereitstellung der notwendigen Lehrmittel und der für den Unterricht notwendigen Geräte und Apparate verantwortlich.

Auf Wunsch von vielen Gemeinden geben wir nachfolgend Empfehlungen ab zu möglichen Elternbeiträgen.

  • Empfehlungen und Hinweise zur Finanzierung im Volksschulunterricht

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