Logo Kanton Bern / Canton de BerneVolksschulinformationen für Gemeinden

Mehrjahrgangsklasse Kindergarten mit ersten Schuljahren der Primarstufe

Das Volksschulgesetz ermöglicht den Gemeinden in Ausnahmesituationen eine Mehrjahrgangsklasse Kindergarten mit ersten Schuljahren der Primarstufe zu führen.

Wo die wohnortsnahe Schulung es erfordert, können Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der ersten Jahre der Primarstufe gemäss Art. 46 Abs. 3 VSG ausnahmsweise ganz oder teilweise gemeinsam unterrichtet werden.

Gesuche zur Führung einer Mehrjahrgangsklasse Kindergarten mit ersten Schuljahren der primarstufe sind auf dem Dienstweg über das zuständige Schulinspektorat dem Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung der Bildungs-und Kulturdirektion zur Genehmigung zu unterbreiten.

Die Mehrjahrgangsklasse Kindergarten mit ersten Schuljahren der Primarstufe wird befristet und in der Regel für 3 Jahre bewilligt.

  • Merkblatt Mehrjahrgangsklasse Kindergarten mit ersten Schuljahren der Primarstufe

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