Logo Kanton Bern / Canton de BerneVolksschulinformationen für Gemeinden

Budgetierung der Kosten Volksschule

Die gesamten Personalkosten der Lehrer/innen der Volkschule werden im Rahmen des kantonalen Voranschlags von der Bildungs- und Kulturdirektion budgetiert. Sie unterstehen damit der Budgethoheit des Grossen Rates. Dieser befindet abschliessend über die personellen Ressourcen der Volksschule. Ein Referendum gegen einen Budgetbeschluss ist nicht möglich.

Die Gemeinden planen im jährlichen Finanzplanungsprozess ihren Anteil an den Personalkosten wie auch die Infrastruktur- und Betriebskosten in eigener Verantwortung. Da Eröffnungen und Schliessungen von Klassen die Personalkosten massgebend beeinflussen, hat der Gemeinderat gemäss Art. 47 des Volksschulgesetzes VSG die Verantwortung für solche Entscheide zu übernehmen.

Dabei handelt es sich um eine subsidiäre Regelung, das heisst, sie gilt nur, wenn die Gemeinden in ihren Reglementen nicht anders bestimmen.

Sind Klasseneröffnungen oder -schliessungen entschieden, gelten die Kosten oder Einsparungen, die sich daraus ergeben, als gebunden und können von der Gemeindeversammlung nicht mehr abgeändert werden.

Gemeindebeschlüsse nach Art. 47 VSG unterstehen der Zustimmung der Bildungs- und Kulturdirektion. Die Beschlüsse müssen vom Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung genehmigt werden.

  • Art. 47 Volksschulgesetz VSG

Unterstützung durch den Kanton

Die Bildungs- und Kulturdirektion unterstützt die Gemeinden bei der Budgetierung der Kosten der Volksschule. Sie stellt jährlich ein aktualisiertes Kalkulationstool zur Verfügung. Nach Abschluss eines Schuljahres publiziert sie Kennzahlen zu den Personalkosten der Volksschule.

Die Finanzdirektion bietet ihrerseits eine Finanzplanungshilfe an, in die sich die Kosten des Finanz- und Lastenausgleichs eintragen lassen.

Schulplanung in den Gemeinden

Eine mittelfristige Schulplanung, die die Entwicklung der Schülerzahlen und die Veränderungen der Schul- und Klassenorganisation über die nächsten drei bis fünf Jahre abbildet, erleichtert Budgetierung und Finanzplanung beträchtlich.

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