Strategie zur Behebung unzumutbarer Schulwege
Ausgehend von den vier Grundsätzen:
- Selbständigkeit vor Begleitung
- Muskelkraft vor Motor
- Dauerhaftigkeit vor Provisorien
- Allgemeiner vor individuellem Nutzen
ergibt sich folgender Massnahmenfächer zur Behebung unzumutbarer Schulwege:
- Alternative Wege prüfen (nähergelegenes Schulhaus z.B. in der Nachbargemeinde, Gefahrenstellen umgehen etc.)
- Überlange Fusswegzeiten durch Velonutzung reduzieren und dafür genügend Veloabstellplätze schaffen (nicht für jedes Alter möglich).
- Überlange Velowegzeiten durch E-Bike- oder Mofa-Nutzung reduzieren (Zulassung zur Mofa-Prüfung für unter 14-jährige auf Antrag möglich).
- Gefahrenstellen durch Strasseneigentümer mittels baulicher oder betrieblicher Massnahmen entschärfen (Beizug Verkehrsberatung der Kantonspolizei (KAPO) und bei Kantonsstrassen Beizug des Verkehrstechnikers aus dem zuständigen Oberingenieurskreis.
- Gefahrenstellen sicher überwinden durch:
- Befähigung der Schulkinder durch die Verkehrsinstruktoren der KAPO.
- Einrichten von Lotsendiensten.
- Begleitung der Schulkinder durch ältere Schüler, Eltern oder Organisation eines Pedibusses etc.
- Transport der Schüler und Übernahme der Transportkosten durch die Gemeinde mittels:
- Benützung des öffentlichen Verkehrs (Abstimmung von Schulzeiten und Fahrplänen).
- Transporte mit Taxi oder durch Eltern etc.
- Einrichten eines Schulbusses.
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