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Strategie

Strategie zur Behebung unzumutbarer Schulwege

Ausgehend von den vier Grundsätzen:

  • Selbständigkeit vor Begleitung
  • Muskelkraft vor Motor
  • Dauerhaftigkeit vor Provisorien
  • Allgemeiner vor individuellem Nutzen

ergibt sich folgender Massnahmenfächer zur Behebung unzumutbarer Schulwege:

  1. Alternative Wege prüfen (nähergelegenes Schulhaus z.B. in der Nachbargemeinde, Gefahrenstellen umgehen etc.)
  2. Überlange Fusswegzeiten durch Velonutzung reduzieren und dafür genügend Veloabstellplätze schaffen (nicht für jedes Alter möglich).
  3. Überlange Velowegzeiten durch E-Bike- oder Mofa-Nutzung reduzieren (Zulassung zur Mofa-Prüfung für unter 14-jährige auf Antrag möglich).
  4. Gefahrenstellen durch Strasseneigentümer mittels baulicher oder betrieblicher Massnahmen entschärfen (Beizug Verkehrsberatung der Kantonspolizei (KAPO) und bei Kantonsstrassen Beizug des Verkehrstechnikers aus dem zuständigen Oberingenieurskreis.
  5. Gefahrenstellen sicher überwinden durch:
    • Befähigung der Schulkinder durch die Verkehrsinstruktoren der KAPO.
    • Einrichten von Lotsendiensten.
    • Begleitung der Schulkinder durch ältere Schüler, Eltern oder Organisation eines Pedibusses etc.
  6. Transport der Schüler und Übernahme der Transportkosten durch die Gemeinde mittels:
    • Benützung des öffentlichen Verkehrs (Abstimmung von Schulzeiten und Fahrplänen).
    • Transporte mit Taxi oder durch Eltern etc.
    • Einrichten eines Schulbusses.
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