Logo Kanton Bern / Canton de BerneVolksschulinformationen für Gemeinden

Finanzierung von Tagesschulangeboten

Die Kosten für die Betreuung von Schulkindern in Tagesschulen teilen sich die Eltern, die Gemeinden und der Kanton auf.

Die Tagesschulfinanzierung geht von den Normlohnkosten aus. Die Normlohnkosten decken im Durchschnitt die Lohnkosten für das Betreuungspersonal inkl. Zuschlag für Sozialversicherungen, Leitung, Weiterbildung und Abwesenheiten.

Die Eltern decken einen Teil der Normlohnkosten mit den Gebühren, die sie für die Betreuung ihrer Kinder bezahlen. Den verbleibenden Anteil der Normlohnkosten vergütet die Bildungs- und Kulturdirektion den Gemeinden aus dem Lastenausgleich Lehrergehälter. Die Gemeinden rechnen zu diesem Zweck jährlich mit dem Kanton ab (seit 2022 ausschliesslich über kiBon).

Die Infrastrukturkosten trägt die Standortgemeinde. Kosten für die Mahlzeiten (Lebensmittel, Lohn des Küchenpersonals oder auch Catering) kann die Gemeinde den Eltern zu subventionierten oder kostendeckenden Tarifen verrechnen.

Faktor 1.5

Die Tagesschulverordnung des Kantons Bern regelt, dass die Normlohnkosten für eine Betreuungsstunde für Kinder mit besonderen Massnahmen oder besonderen Betreuungsanforderungen bis zum eineinhalbfachen Ansatz der Normlohnkosten betragen können. Dieser sogenannte Faktor 1.5 ermöglicht es, diese Kinder intensiver zu betreuen und zu fördern. Den Gemeinden stehen durch die Verrechnung von Betreuungsstunden mit dem Faktor 1.5 zusätzliche Mittel für die Deckung von Lohnkosten zur Verfügung.

  • Tagesschulverordnung

  • Unterlagen zur Anwendung des Faktors 1.5

Faktor 3.3

Besucht ein Kind im besonderen Volksschulangebot die Tagesschule in einer Schule mit Regelklassen, regelt die Verordnung über das besondere Volksschulangebot, dass die Normlohnkosten für eine Betreuungsstunde für Kinder im besonderen Volksschulangebot mit dem Faktor 3.3 multipliziert werden können. Dieser sogenannte Faktor 3.3 ermöglicht es, diese Kinder intensiver zu betreuen und zu fördern. Den Gemeinden stehen durch die Verrechnung von Betreuungsstunden mit dem Faktor 3.3 zusätzliche Mittel für die Deckung von Lohnkosten zur Verfügung.

Die Tagesschulleitung plant den Einsatz der zusätzlichen Mittel für die Verbesserung der Betreuungsqualität des Kindes und beschreibt mit welchen Massnahmen die Tagesschule die Betreuungsqualität für die Kinder im besonderen Volksschulangebot sicherstellt und wie sie dafür zusätzliche Mittel einsetzt. Zusätzliches Personal, welches für Kinder im besonderen Volksschulangebot eingesetzt wird, wird nicht zur Berechnung des Betreuungsschlüssels und des Anteils pädagogischen Personals hinzugezogen.

Anspruch

Der Anspruch auf das Betreuungsangebot besteht immer am Schulort. Daher haben Kinder im integrativen besonderen Volksschulangebot das Recht, die Tagesschule der Regelschule zu besuchen.

Beratung und Unterstützung

Die Beratungsdienstleistung für Schulteams der Regelschule, welche Kinder im besonderen Volksschulangebot integrativ unterrichten und/oder betreuen, stehen auch den Tagesschulen zur Verfügung.

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